Schlüssselzahl B 197
Die Automatikregelung B197 - Klasse B mit der Schlüsselzahl 197 erlangen!
Wichtige Änderung
Seit dem 01.04.2021 wurde mit einer Automatikregelung die Möglichkeit geschaffen, die praktische Fahrerlaubnisprüfung der Klasse B und BF 17 (Begleitenes Fahren 17) mit einem Automatikfahrzeug abzulegen, ohne die sonst übliche Beschränkung auf Automatikfahrzeuge, die Schlüsselzahl 78, in den Führerschein eingetragen zu bekommen.
Es bedeutet für Bewerber der Fahrerlaubnisklassen B und BF17, dass trotz praktischer Fahrerlaubnisprüfung auf einem Automatikfahrzeug die Fahrlerlaubnis unbeschränkt erteilt wird, wenn im Rahmen der Fahrausbildung ein Teil der praktischen Ausbildung auf einem Schaltfahrzeug stattfand und dieser auch mittels einer Bescheinigung nachgewiesen werden kann.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 197 ist gemäß Anlage 7 der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung der Nachweis über mindestens 10 Stunden á 45 Minuten praktische Fahrausbildung auf einem Schaltwagen, ein sogenannter Schaltnachweis gemäß ( § 17a Abs. 2 Satz 3 Fev)
Zusammenfassung für Bewerber im Rahmen eines Ersterteilungsantrages B oder BF17:
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Termin beim zuständigen Bürgeramt organisieren
Folgende Unterlagen müssen dem Bürgeramt bei Antragsstellung vorliegen:
- Identitätsnachweis
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- Nachweis Sehtest
- Angabe der Fahrschule und der gewünschten Prüfstelle ( TÜV, DEKRA)
- Gebühr je nach Antragsart und dessen Aufwand beginnend ab 49€
Inhaber der Klasse B SZ78 können für die Eintragung der Schlüssselzahl B197 beim zuständigen Bürgeramt einen Antrag auf Umtausch des Führerscheins stellen.
Dafür wird ebenfalls der oben erwähnte Schaltnachweis benötigt.
Die Gebühr für den Umtausch des Führerscheins beträgt aktuell 25,30€.
Kontakt
Raschdorffstr.2
13409 Berlin
Öffnungszeiten
Dienstag und Donnerstag nach Absprache